Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5028
LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92 (https://dejure.org/1993,5028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92 (https://dejure.org/1993,5028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. April 1993 - L 6 Ar 666/92 (https://dejure.org/1993,5028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursausfallgeld; Konkurs; Arbeitsförderung; Fertigstellungsprämie; Zeitraum; Bauwerk; Arbeitnehmer; Zusage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81

    Provisionen und Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
    Besonders entlohnt wird insoweit - ähnlich wie bei einer Abschluß-Provision, bei der der Vertragsabschluß das maßgebliche Ereignis darstellt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8b RAr 5/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 17; Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 26) - der durch die Arbeitsleistung erzielte Erfolg, der vorliegend in der Fertigstellung des von der früheren Arbeitgeberin des Klägers in Angriff genommenen Bauwerkes war.

    Da mit Konkursausfallgeld in erster Linie der konkursbedingte Arbeitsentgeltausfall abgesichert werden soll (BSG, Urteil vom 24. März 1983, a.a.O), und als entscheidender Anknüpfungspunkt vorliegend das im Kaug-Zeitraum eingetretene Ereignisse der Fertigstellung des Bauwerks in I. anzusehen ist, rechtfertigt dies auch vorliegend dessen Zahlung.

  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
    Da sich die Prämie somit nicht bestimmten Zeiträumen zuordnen lasse und mit der Abrechnung für den Monat März fällig geworden sei, sei sie in voller Höhe bei der Berechnung des Konkursausfallgeldes zu berücksichtigen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 10 RAr 10/89 = SozR 3 4100 § 141b Nr. 1).
  • BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80

    Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
    Besonders entlohnt wird insoweit - ähnlich wie bei einer Abschluß-Provision, bei der der Vertragsabschluß das maßgebliche Ereignis darstellt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8b RAr 5/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 17; Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 26) - der durch die Arbeitsleistung erzielte Erfolg, der vorliegend in der Fertigstellung des von der früheren Arbeitgeberin des Klägers in Angriff genommenen Bauwerkes war.
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 13/87

    Berechnung des Konkursausfallgeldes - Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
    Bei einem im Kaug-Zeitraum fällig gewordenen Lohnanspruch ist die Zahlung eines lediglich anteiligen Ausgleichs durch Kaug auf einen vom Arbeitgeber zu erbringenden Lohnanspruch nur dann rechtmäßig, wenn sich dieser Lohnanspruch konkret einzelnen Monaten des Arbeitsverhältnisses zuordnen läßt (BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 13/87 = SozR 4100 § 141b Nr. 42 m.w.N.), und der konkret geltend gemachte Arbeitsentgeltanspruch seinerseits anteilig außerhalb des Kaug-Zeitraums liegt.
  • BSG, 29.07.1982 - 10 RAr 9/81

    Konkursausfallgeld; Geschützter Personenkreis; Im Inland beschäftigte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
    Diese Bau-Abschlußprämie ist nach dem Ergebnis der vom Sozialgericht durchgeführten Beweisaufnahme jedem auf der Baustelle der Fa. B.-C. GmbH in I. eingesetzten und aus der Bundesrepublik Deutschland entsandten - und damit grundsätzlich Kaufberechtigten (BSG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 10 RAr 9/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 24) - Arbeitnehmern in Höhe von 5.000,00 DM unter der Bedingung zugesagt worden, daß das Bauvorhaben auf dieser Baustelle bis zum 31. März 1989 abgeschlossen werden kann.
  • LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 21/07

    Höhe des Insolvenzgeldanspruches

    Es ist daher nicht erkennbar, dass die Prämie in irgend einer Form an einen Erfolg geknüpft gewesen wäre, der erst im Insolvenzgeldzeitraum eingetreten ist, und ohne den ein Anspruch auf die Prämie nicht bestanden hätte (zur Erfolgsprämie vgl. HessLSG, Urteil vom 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht