Rechtsprechung
LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 141b Abs 1 AFG
Konkursausfallgeld Fertigstellungsprämie - Konkursausfallgeldzeitraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konkursausfallgeld; Konkurs; Arbeitsförderung; Fertigstellungsprämie; Zeitraum; Bauwerk; Arbeitnehmer; Zusage
Verfahrensgang
- SG Kassel, 10.06.1992 - S 5 Ar 276/90
- SG Kassel, 10.06.1992 - S-5/11/Ar-276/90
- LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81
Provisionen und Konkursausfallgeld
Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Besonders entlohnt wird insoweit - ähnlich wie bei einer Abschluß-Provision, bei der der Vertragsabschluß das maßgebliche Ereignis darstellt (vgl. dazu BSG…, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8b RAr 5/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 17; Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 26) - der durch die Arbeitsleistung erzielte Erfolg, der vorliegend in der Fertigstellung des von der früheren Arbeitgeberin des Klägers in Angriff genommenen Bauwerkes war.Da mit Konkursausfallgeld in erster Linie der konkursbedingte Arbeitsentgeltausfall abgesichert werden soll (BSG, Urteil vom 24. März 1983, a.a.O), und als entscheidender Anknüpfungspunkt vorliegend das im Kaug-Zeitraum eingetretene Ereignisse der Fertigstellung des Bauwerks in I. anzusehen ist, rechtfertigt dies auch vorliegend dessen Zahlung.
- BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör
Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Da sich die Prämie somit nicht bestimmten Zeiträumen zuordnen lasse und mit der Abrechnung für den Monat März fällig geworden sei, sei sie in voller Höhe bei der Berechnung des Konkursausfallgeldes zu berücksichtigen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 10 RAr 10/89 = SozR 3 4100 § 141b Nr. 1). - BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80
Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld
Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Besonders entlohnt wird insoweit - ähnlich wie bei einer Abschluß-Provision, bei der der Vertragsabschluß das maßgebliche Ereignis darstellt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8b RAr 5/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 17;… Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 26) - der durch die Arbeitsleistung erzielte Erfolg, der vorliegend in der Fertigstellung des von der früheren Arbeitgeberin des Klägers in Angriff genommenen Bauwerkes war. - BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 13/87
Berechnung des Konkursausfallgeldes - Entscheidungserheblichkeit des …
Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Bei einem im Kaug-Zeitraum fällig gewordenen Lohnanspruch ist die Zahlung eines lediglich anteiligen Ausgleichs durch Kaug auf einen vom Arbeitgeber zu erbringenden Lohnanspruch nur dann rechtmäßig, wenn sich dieser Lohnanspruch konkret einzelnen Monaten des Arbeitsverhältnisses zuordnen läßt (BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 13/87 = SozR 4100 § 141b Nr. 42 m.w.N.), und der konkret geltend gemachte Arbeitsentgeltanspruch seinerseits anteilig außerhalb des Kaug-Zeitraums liegt. - BSG, 29.07.1982 - 10 RAr 9/81
Konkursausfallgeld; Geschützter Personenkreis; Im Inland beschäftigte …
Auszug aus LSG Hessen, 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92
Diese Bau-Abschlußprämie ist nach dem Ergebnis der vom Sozialgericht durchgeführten Beweisaufnahme jedem auf der Baustelle der Fa. B.-C. GmbH in I. eingesetzten und aus der Bundesrepublik Deutschland entsandten - und damit grundsätzlich Kaufberechtigten (BSG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 10 RAr 9/81 = SozR 4100 § 141b Nr. 24) - Arbeitnehmern in Höhe von 5.000,00 DM unter der Bedingung zugesagt worden, daß das Bauvorhaben auf dieser Baustelle bis zum 31. März 1989 abgeschlossen werden kann.
- LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 21/07
Höhe des Insolvenzgeldanspruches
Es ist daher nicht erkennbar, dass die Prämie in irgend einer Form an einen Erfolg geknüpft gewesen wäre, der erst im Insolvenzgeldzeitraum eingetreten ist, und ohne den ein Anspruch auf die Prämie nicht bestanden hätte (zur Erfolgsprämie vgl. HessLSG, Urteil vom 29.04.1993 - L 6 Ar 666/92).